Aktuell

Die Gemeinde ist wie die übrigen Landgemeinden von der Gemeindegebietsreform des Landes Sachsen-Anhalt betroffen.

Die Gemeinde wird ihre Selbstständigkeit in jeder Form verlieren, d. h. alle Selbstverwaltungsrechte werden aberkannt, ebenso Eigentum und definitives Mitspracherecht.

Die Gemeinde hat auf Druck des Landes zum 31.05.2010 einen Übergang in die Unselbstständigkeit vollzogen, der aufgrund der Zeitschnelle (22.04.10 Bekanntwerden; bis 17.05.10 Beschluss zu fassen!) nicht geregelt im Sinne unserer Belange sein konnte.
 
     
 
 
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